Schadenersatz bzw. das Schadenersatzrecht zählt für Sie als Geschädigte oder Geschädigter zu den wichtigsten Rechtsgebieten, da es Sie im Falle eines fremdverschuldeten Schadens (materiell und immateriell) schadlos hält. Schätzungen zufolge betrifft es mehr als die Hälfte aller zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Schadenersatz ist der zu leistende Ausgleich für einen entstandenen Schaden. Er ist vom Schadenverursacher zu zahlen. Nicht immer besteht eine Bereitschaft zum Schadenersatz. In diesem Fall ist es ratsam, eine Anwaltskanzlei einzuschalten, die sich in Ihrem Namen um die Geltendmachung des Schadenersatzes kümmert. Das betrifft:
In diesen Fällen und in allen weiteren Bereichen des Schadenersatzrechts steht Ihnen unser Team kompetent zur Seite und regelt Ihre Ansprüche. Folgende Unterstützung bieten wir an:
In einem Erstgespräch nehmen wir die Situation auf, klären offene Fragen und erarbeiten anschließend eine mögliche Vorgehensweise, selbstverständlich immer in Abstimmung mit Ihnen. Geschädigte wissen oftmals nicht wann eine Schadenersatzpflicht besteht, wann Schadenersatz geltend gemacht werden kann, welche Arten des Ersatzes es gibt und bei wem der Schadenersatz einzufordern ist. Hier helfen wir Ihnen mit unserer Expertise (auch im Medizinrecht).
Kontaktieren Sie uns zu Fragen des Schadenersatzes
Paulanergasse 9, 1040 Wien, Österreich
Mo-Do 9-12 | 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem rechtlichen Anliegen. Jede Situation ist individuell und erfordert eine sorgfältige Betrachtung. Schildern Sie uns Ihr Problem möglichst konkret – wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns ehestmöglich persönlich bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.