Unsere Kanzlei ist schon in dritter Generation in den Händen einer Frau. Alles begann zu einer Zeit, als es noch nicht selbstverständlich war, dass Frauen den Anwaltsberuf ausübten. 1953 gründete mein Großvater Dr. Otto Heller die Kanzlei. Zwei Jahre später gelang es meiner Großmutter Dr. Christa Heller als Rechtsanwältin anerkannt und in die Liste der Rechtsanwälte aufgenommen zu werden, nachdem sie um einen Platz als Konzipientin kämpfen musste. Sie galt als die Grande Dame der Rechtsanwaltschaft und setzte sich stets für die Stärkung der Frau in dieser Branche ein. Sie war Gründungsmitglied des ersten rein weiblichen Rechtsanwaltsklubs „Pallas Athene“ und wurde am 10.6.1981 erstes weibliches Ausschussmitglied der Rechtsanwaltskammer.
Schon bald entdeckte Tochter Dr. Hannelore Pitzal (meine Mutter) ebenfalls die Liebe zu den Rechtswissenschaften und trat nach dem Tod ihres Vaters gemeinsam mit ihrem Mann Dr. Wolfgang Pitzal in die Kanzlei ein.
Im Jahr 1996 zog sich meine Großmutter ins Privatleben zurück. Sie erlebte jedoch mit großer Freude, dass ich als ihre Enkelin ebenfalls in ihre Fußstapfen trat. Seit 2007 verstärke ich die Kanzlei als Gesellschafterin, zwischenzeitlich mit einem Anwaltspartner. Heute führe ich sie allein. Meine Eltern begaben sich 2016 in den verdienten Ruhestand.